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Ausleihe

Ausleihen können bei uns neben Angehörigen unserer Hochschule auch fachlich interessierte hochschulexterne Personen. Voraussetzung für die Zulassung zur Ausleihe ist die Anerkennung unserer Benutzungsordnung, die die Konditionen der Nutzung unserer Bibliothek regelt.

Mit den folgenden häufig gestellten Fragen und unseren Antworten möchten wir Ihnen ausführliche Informationen rund um die Ausleihe von Medien aus den Beständen unserer Bibliothek geben. Informationen zur Ausleihe von Medien, die aus anderen Bibliotheken bestellt wurden, finden Sie auf unserer Seite Fernleihe.

Wie erhalte ich einen Bibliotheksausweis?

Unsere Hochschulbibliothek steht grundsätzlich jedem offen. Benutzung und Ausleihe sind kostenfrei. Füllen Sie zur Registrierung bitte unser Anmeldeformular aus.

Hochschulangehörige legen ferner bitte ihren Hochschulausweis vor (StudiCard, Mitarbeiter- oder Lehrbeauftragtenkarte), der nach der Anmeldung auch als Bibliotheksausweis fungiert. Lehrbeauftragte benötigen dafür eine Bescheinigung des eigenen Fachbereiches über die Dauer der Anstellung, Studierende eine tagesaktuelle Studienbescheinigung bzw. einen tagesaktuellen Nachweis, dass sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch an der Hochschule eingeschrieben sind. Eine Anmeldung ist für Hochschulangehörige per E-Mail möglich, wenn alle benötigten Unterlagen beidseitig gescannt als Anhang mitgeschickt werden.

Hochschulexterne erhalten von uns gegen eine einmalig zu entrichtende Schutzgebühr von € 15.00 einen Chipkarten-Ausweis (Gastkarte). Für die Anmeldung zur Ausleihe bringen Sie bitte außer dem ausgefüllten Anmeldeformular Ihren gültigen deutschen Personalausweis oder Ihren Reisepass/ausländischen Ausweis mit, verbunden mit einem amtlichen Nachweis über Ihren aktuellen Wohnsitz (nicht älter als ein halbes Jahr).

Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Benutzungsordnung unserer Hochschulbibliothek.

Ausweis verloren - was tun?

Bei Verlust Ihres Ausweises benachrichtigen Sie uns bitte schnellstmöglich über folgende Kontaktdaten, damit wir Ihr Ausleihkonto sperren können:

Zentralbibliothek Fachbibliothek Sozial- und Gesundheitswesen
+49 (0) 621/5203-141 +49 (0) 621/5203-511
bibliothek@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de bibliothekfb4@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de

Was kann ausgeliehen werden?

Der Großteil unserer Bestände ist entleihbar. Die Bestände der Bibliothek im Ostasieninstitut können Sie jedoch generell nur vor Ort nutzen.

In der Regel nicht entleihbar sind außerdem ...

  • Loseblatt-Sammlungen,
  • Zeitschriftenhefte des laufenden Jahrgangs,
  • gebundene Zeitschriftenjahrgänge,
  • Zeitungen,
  • Tests (diese werden nur Lehrenden ausgehändigt),
  • mit einem roten Klebestreifen bzw. einem roten Signaturschild versehene Medien (Präsenzbestand) sowie
  • Bücher aus den Semesterapparaten.

(Ausleih)Status

Zu jeder Medieneinheit finden Sie in unserem Katalog bei den Exemplardaten, Punkt "Status" eine Information zur aktuellen Verfügbarkeit des Mediums. Hier die verschiedenen Stati, jeweils mit Erläuterung:

ausgeliehenDie Medieneinheit ist derzeit ausgeliehen. Den Exemplardaten können Sie das Leihfristende entnehmen, ebenso die Zahl der bereits auf diesen Titel gesetzten Vormerkungen. Für Anregungen, die Exemplarzahl entliehener und vielfach nachgefragter Titel aufzustocken, sind wir offen.
bereitgestelltDie Medieneinheit war zur Ausleihe vorgemerkt und steht nun für den/die Besteller/in an der Ausleihtheke zum Abholen bereit.
Das bereitgestellte Exemplar kann von Ihnen vorgemerkt werden, es ist aber in der Regel erst nach ca. 4 Wochen wieder verfügbar.
bestelltDas Medium ist z. B. beim Buchhandel zur Lieferung bestellt, aber noch nicht in der Bibliothek eingegangen und steht somit noch nicht zur Benutzung bereit.
beim BuchbinderDer Zeitschriftenband oder das reparaturbedürftige Buch befindet sich derzeit beim Buchbinder.
für die Benutzung gesperrtDiese Medien sind nicht Bibliothekseigentum, befinden sich nicht in der Bibliothek und stehen nicht für die Benutzung zur Verfügung.
im GeschäftsgangDas Exemplar ist noch nicht in den Bestand eingearbeitet. Wenn Sie es für sich zur Ausleihe vorgemerkt haben möchten, sprechen Sie uns an!
Präsenzexemplar,
keine Ausleihe
Medieneinheiten mit diesen Ausleihstati sind generell oder für die Dauer der Aufstellung in einem Semesterapparat nicht bzw. allenfalls kurzfristig über Nacht oder übers Wochenende ausleihbar.
verfügbarDie Medieneinheit steht im Freihandbereich, kann direkt aus dem Regal gezogen, vor Ort genutzt oder an der Ausleihtheke verbucht und mitgenommen werden.
vermisstMedien mit diesem Status sind verstellt oder entwendet. Werden sie gefunden, stehen sie wieder zur Nutzung zur Verfügung.
VerlustDas Medium ist verloren gegangen und wird aus dem Bestand gelöscht.

Wie viele Medien kann ich gleichzeitig ausleihen?

Studierende, Mitarbeiter*innen und Lehrende dürfen 80 Medieneinheiten gleichzeitig ausleihen, hochschulexterne Nutzer*innen bis zu 40.

Wie läuft die Ausleihe ab?

An der Ausleihtheke werden die Medien, die Sie mitnehmen möchten, mit Hilfe Ihrer StudiCard, Ihres Mitarbeiterausweises bzw. Ihrer Gastkarte auf Ihrem Ausleihkonto verbucht. Die Leihfrist wird ihnen genannt. Auf Wunsch erhalten Sie auch einen Ausleihbeleg auf Papier oder einen Kontoauszug per E-Mail.

In der Zentralbibliothek und in der Fachbibliothek Sozial- und Gesundheitswesen steht Ihnen jeweils ein Selbstverbuchungsterminal zur Verfügung. Hier können Sie während der Öffnungszeiten die Verbuchung von Medienausleihen auch selbständig vornehmen.

Kann ich entliehene Medien übers Internet zur Ausleihe vormerken?

Ausgeliehene Medien aus dem Bestand der Hochschulbibliothek können Sie online über unseren Bibliothekskatalog für sich zur Ausleihe reservieren. Zur Vormerkung müssen Sie sich im Katalog mit Ihrer Benutzernummer und Ihrem Passwort anmelden. Eine Vormerkung ist auch dann möglich, wenn bereits eine oder mehrere Vormerkungen auf das von Ihnen gewünschte Medium vorliegen.

Sowie ein von Ihnen vorgemerktes Medium zurückgegeben wird, benachrichtigen wir Sie per E-Mail, dass und an welchem unserer Standorte Sie es abholen können und stellen es eine Woche an der jeweiligen Ausleihtheke für Sie bereit.

Wie erfahre ich, wenn Medien für mich in der Bibliothek eintreffen?

Sie erhalten automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn Sie uns Ihre aktuelle E-Mail-Adresse zur Speicherung in Ihren Benutzerstammdaten angegeben haben.

Welche Leihfristen sind zu beachten?

In der Regel beträgt die Leihfrist 28 Tage. Für mehrfach vorgemerkte Bücher gilt eine verkürzte Leihfrist von 14 Tagen. Zeitschriften besitzen eine verkürtzte Leihfrist von 7 Tagen.

Präsenzbestände können von einem bis zum nächsten Öffnungstag der Bibliothek über Nacht bzw. über einen Sonn- oder Feiertag entliehen werden. Damit diese Medien den Benutzern vor Ort zugänglich sind, können Sie erst zwei Stunden vor Schließung abgeholt werden und müssen am nächsten Öffnungstag der Bibliothek spätestens zwei Stunden nach Öffnung wieder zurückgegeben sein.

Für Professoren*innen der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen beträgt die Leihfrist ein halbes Jahr. Diese Leihfrist kann einmal um 28 Tage verlängert werden. Bei einer Vormerkung verkürzt sich die Leihfrist auf 28 Tage.

Bei Medien, die über die Fernleihe aus anderen Bibliotheken für Sie bestellt wurden, gilt: Die Leihfrist wird im Einzelfall von der jeweils verleihenden Bibliothek festgelegt. Meist beträgt sie vier Wochen.

Wann Sie die von Ihnen entliehenen Medien zurückgeben müssen, können Sie in jedem Fall in Ihrem Benutzerkonto im Online-Bibliothekskatalog (OPAC) der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen nachschauen.

Wie verlängere ich die Leihfristen der von mir entliehenen Medien?

Leihfristverlängerungen sind möglich, sofern die von Ihnen entliehenen Medien nicht von anderen Benutzern vorgemerkt sind.

Drei Tage vor Ablauf einer Leihfrist können Sie diese selbstständig über die Funktion Benutzerausweis in unserem Online-Bibliothekskatalog (OPAC) verlängern. In der Zentralbibliothek und in der Fachbibliothek Sozial- und Gesundheitswesen haben Sie die Möglichkeit, Leihfristen auch an dem dort vorhandenen Selbstverbuchungsplatz zu verlängern. In begründeten Ausnahmefällen können Sie Verlängerungen telefonisch oder per E-Mail veranlassen.

Ist eine Rückgabe ausgeliehener Medien außerhalb der Öffnungszeiten möglich?

Medieneinheiten, die Sie in der Fachbibliothek Sozial- und Gesundheitswesen entliehen haben, können Sie dort außerhalb der Öffnungszeiten der Bibliothek und innerhalb der Öffnungszeiten des Gebäudes Maxstraße 29 in den Medienrückgabekasten werfen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Medienrückgabekasten.

In der Zentralbibliothek ist die Rückgabe derzeit nur während der Öffnungszeiten oder per Postzusendung möglich.

Kann ich ausgeliehene Medien per Post zurückschicken?

Ja. Bitte beachten Sie aber, dass das Versandrisiko bei Ihnen liegt und Sie Medien, die auf dem Postweg verloren gehen, ersetzen müssen.

Wann kommen Gebühren auf mich zu?

Die Benutzung der Hochschulbibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten entstehen Ihnen nur im Zusammenhang mit Fernleihen oder im Gefolge von Leihfristüberschreitungen. Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie in unserer Gebührenordnung.

Durch Krankheit entstandene Gebühren werden Ihnen erlassen, wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen.

Bibliotheksgebühren können seit Juni 2014 ausschließlich bargeldlos mit der multifunktionalen elektronischen Chipkarte (StudiCard, Mitarbeiterausweis, Gastkarte) der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen bezahlt werden. Die Karte kann an Aufwertern im B-Gebäude der Ernst-Boehe-Straße (nur mit Geldscheinen) und an den Cafeteriakassen im B-Gebäude und in der Maxstraße aufgeladen werden.

Wie verhalte ich mich bei Verlust oder Beschädigung eines entliehenen Mediums?

Wenn Sie auch nach gründlicher Suche einmal ein Buch oder ein anderes Medium, das Sie bei uns entliehen haben, nicht mehr finden, dann informieren Sie uns am besten gleich, denn so können Sie schon einmal Mahngebühren vermeiden.

Wie beim Verlust eines Buches müssen Sie laut Benutzungsordnung auch bei starker Beschädigung entliehener Medien Ersatz leisten.

Medienersatzkosten können seit Juni 2014 ausschließlich bargeldlos mit der multifunktionalen elektronischen Chipkarte (StudiCard, Mitarbeiterausweis, Gastkarte) der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen bezahlt werden. Die Karte kann an Aufwertern im B-Gebäude der Ernst-Boehe-Straße (nur mit Geldscheinen) und an den Cafeteriakassen im B-Gebäude und in der Maxstraße aufgeladen werden.

Zum Herunterladen:

Anmeldeformular

Informationen zur

Fernleihe

Kontakt: 

Ausleih-Team Zentralbibliothek:

 +49 (0) 621/5203 - 141
bibliothek@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de


Ausleih-Team Fachbibliothek Sozial- und Gesundheitswesen:

 +49 (0) 621/5203 - 511
bibliothekfb4@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 hwg-lu.de


Bibliothek im Ostasieninstitut:

  +49 (0) 621/5203-420
foerst@ 8< SPAM-Schutz, bitte entfernen >8 oai.de

Schon gewusst, ...

... dass Studierende unserer Hochschule ohne Benutzungsgebühr (!) in der Universitätsbibliothek Mannheim ausleihen können?
Bitte beachten Sie unsere ...

Kurzinformation über die UB Mannheim und ihre Nutzung durch Angehörige der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen