Gebührenordnung der Bibliothek der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
Die Benutzung unserer Bibliothek ist generell gebührenfrei. Für Fernleihen, Mahnungen etc. entstehen Kosten, die wie folgt festgelegt sind:
1. | Fernleihgebühren | |
Gebühr pro Fernleihbestellung | € 4,50 | |
Ermäßigte Gebühr pro Fernleihbestellung für Begünstigte* | € 3,00 | |
2. | Überziehungsgebühren, Medienersatz, Bearbeitungsgebühren (gültig für alle Benutzergruppen) | |
1. Mahnung pro Medieneinheit | € 1,20 | |
2. Mahnung pro Medieneinheit | € 1,20 | |
3. Mahnung pro Medieneinheit | € 2,50 | |
4. Mahnung pro Medieneinheit | € 2,50 | |
Ersatzleistung und Bearbeitungsgebühr pro verloren gegangener oder beschädigter Medieneinheit: | ||
Inrechnungstellung des Wertersatzes | (Betrag variabel nach Wert der Medieneinheit) | |
Bearbeitungsgebühr bei Wiederbeschaffung der Medieneinheit durch die Hochschulbibliothek (zusätzlich zum Wertersatz) | € 5,00 | |
Bearbeitungsgebühr bei Wiederbeschaffung der Medieneinheit durch den/die Nutzer/in (zusätzlich zum gelieferten Ersatz) | € 1,20 | |
Gebühr bei Reparatur oder Neubeschaffung, die über den von den vorgenannten Bearbeitungsgebühren abgedeckten Aufwand wesentlich hinausgeht | bis zu € 60,00 | |
3. | Portoersatz pro Mahn- oder Benachrichtigungsschreiben, das per Post verschickt werden muss (gilt grundsätzlich für die letzte Mahnung) | € 0,85 |
4. | Gastkarte für Hochschulexterne | € 20,00 |
* Begünstigte sind gemäß Besonderem Gebührenverzeichnis Rheinland-Pfalz:
- Studierende
- Personen, die einen Dienst nach Artikel 12 a des Grundgesetzes, nach dem Wehrpflichtgesetz oder im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder des Jugendfreiwilligendienstegesetzes leisten
- Schülerinnen und Schüler
- Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50
- Personen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten
- Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre